Version: 3_5
Stand: 06/11/2025
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung der digitalen Gesundheitsplattform gesund.live (nachfolgend „Plattform“) und der darauf betriebenen digitalen Gesundheitsprogramme (nachfolgend „GB-Programme“ oder „Programme“) zwischen der Gesundheit Bewegt GmbH als Programmanbieter und dem Unternehmen, welches ein GB-Programm lizenziert und seinen Nutzern (Endkunden und/oder Mitarbeitenden) zur Verfügung stellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der digitalen Gesundheitsplattform gesund.live und der darauf betriebenen GB-Programme zwischen der Gesundheit Bewegt GmbH und einem Unternehmen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
Die GB-Programme werden vom Programmanbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Vertragspartner wird ermöglicht, die auf den dedizierten Servern des Programmanbieters bzw. eines beauftragten Dienstleisters betriebenen GB-Programme für die Dauer des Vertrages über eine Internetverbindung als Web-Applikation und/oder ggf. begleitende native App zu nutzen und den Nutzern bereitzustellen.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Der Vertragspartner erhält vom Programmanbieter gemäß Vereinbarung einen oder mehrere Firmenregistrierungscodes(„FitCodes“), die bis zu einer festgelegten Anzahl von Teilnehmerregistrierungen eingesetzt werden können.
Der Nutzer registriert sich mit einem FitCode, seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort. Das Passwort kann jederzeit vom Nutzer geändert werden.
Die GB-Programme werden dem Vertragspartner durch den Programmanbieter in der jeweils aktuellen, produktiven Version bereitgestellt.
Die Leistungen eines GB-Programms bestehen aus:
jeweils in der Standardversion, sowie optionalen:
Die Nutzung firmenindividueller Inhalte, Funktionen und Zusatzleistungen ist separat geregelt.
Die GB-Programme werden regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst; entsprechende Inhalte können geändert und/oder ausgetauscht werden. Technische Funktionen werden regelmäßig unter Usability- und Nutzungsgesichtspunkten überprüft, angepasst und ggf. geändert. Der Programmanbieter informiert den Vertragspartner und die Nutzer rechtzeitig über anstehende wesentliche Änderungen.
Die inhaltliche Gestaltung der Programme sowie Umfang und Ausprägung der bereitgestellten technischen Funktionen obliegen allein dem Programmanbieter.
Der Programmanbieter weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform und GB-Programme auftreten können, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. aufgrund von Störungen im Rechenzentrum, in der allgemeinen Internet-Infrastruktur oder durch höhere Gewalt).
Auch die vom Vertragspartner oder den Nutzern genutzte Hard- und Software sowie deren technische Infrastruktur können die Inanspruchnahme der Leistungen beeinflussen.
Soweit derartige Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Leistungen beeinflussen, begründet dies keine Mängelhaftung des Programmanbieters.
Als Cloud-Lösung steht die Plattform grundsätzlich täglich 24 Stunden zur Verfügung. Ausgenommen sind Service-Downtimes des beauftragten Rechenzentrums, auf die der Programmanbieter keinen Einfluss hat.
Wartungsintervalle und Updates:
Der Programmanbieter verpflichtet sich, Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der Plattform und GB-Programme – soweit möglich – rechtzeitig gegenüber Vertragspartner und Nutzern zu kommunizieren.
Ein Supportfall liegt vor, wenn die Plattform bzw. ein GB-Programm die vertraglich vorgesehenen Funktionen gemäß Produktbeschreibung nicht erfüllt.
Fehler und Störungen können über programminterne Kommunikationswege, per E-Mail und/oder über die Service-Hotline an den Programmanbieter gemeldet werden.
Servicezeiten:
Der Programmanbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, diese AGB und ggf. erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zwischen Programmanbieter, Vertragspartner und Nutzern entsprechen den Vorgaben der DSGVO.
Der Vertragspartner räumt dem Programmanbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die bereitgestellten firmenindividuellen Informationen zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Programmanbieter ist auch berechtigt, diese Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten und regelmäßig zu sichern.
Die individuelle Programmnutzung ist ausschließlich mit Zustimmung zu den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Plattform möglich. Jeder Nutzer kann seine Programmnutzung jederzeit online beenden, seine gespeicherten Daten einsehen sowie eine unwiderrufliche Löschung beantragen. Eine Nutzung ohne Zustimmung ist nicht möglich.
Der Programmanbieter speichert als Dienstleister Inhalte und Daten, die der Vertragspartner oder die Nutzer bei der Nutzung der Plattform eingeben und speichern. Vertragspartner und Nutzer verpflichten sich, keine strafbaren oder rechtswidrigen Inhalte einzustellen sowie keine Viren oder sonstige Schadsoftware im Zusammenhang mit der Plattform oder den GB-Programmen zu nutzen.
Der Nutzer bleibt im Hinblick auf von ihm eingegebene personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat selbst zu prüfen, welche Daten er für die Nutzung der Plattform eingibt.
Die Plattform ist nach dem Prinzip der Datenminimierung aufgebaut. Zur Programmnutzung ist als Mindestangabe eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben sind freiwillig, können vom Nutzer im persönlichen Profil eingesehen, angepasst und/oder gelöscht werden.
Alle Daten in der Plattform werden ausschließlich genutzt
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht ein in den Datenschutzbestimmungen geregelter, rechtmäßiger Ausnahmefall vorliegt. Eine Weitergabe nicht anonymisierter Daten an den Vertragspartner ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Berechtigte Ausnahmen, in denen das Einverständnis des Nutzers vorliegt oder eine zweckgebundene Weitergabe erforderlich ist, sind in den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen geregelt. Hierzu können u. a. gehören:
Für die Bereitstellung der Plattform und die Kommunikation (E-Mail, App) werden ausschließlich geeignete und geprüfte Rechenzentren und Serviceprovider eingesetzt. Der Programmanbieter ist in der Auswahl entsprechender Dienstleister frei; alle Datenschutzanforderungen müssen erfüllt werden.
Sämtliche zu einem Nutzer gespeicherten Daten werden bei Kündigung der Teilnahme oder Programmbeendigung innerhalb der in den Datenschutzbestimmungen genannten Fristen vollständig gelöscht.
Der Vertragspartner unterstützt den Programmanbieter in angemessenem Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Er stellt insbesondere eine ausreichende interne Kommunikation der Programminhalte, Aktionen und Zugangswege sicher.
Für die Nutzung der Plattform müssen die in der Produktbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere ein Internetzugang für alle Nutzer. Der Vertragspartner trägt hierfür die alleinige Verantwortung.
Der Vertragspartner hat die ihm überlassenen Zugangsdaten zur Plattform und zu den GB-Programmen geheim zu halten und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen. Die Leistungen des Programmanbieters dürfen Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses sowie grundlegende Programminformationen werden an die von den Parteien benannten E-Mail-Adressen versandt.
Der Vertragspartner berechtigt den Programmanbieter ausdrücklich, alle Informationen des Vertragspartners, die zur ordnungsgemäßen Programmdurchführung erforderlich sind, zu speichern. Hierzu zählen insbesondere unternehmens- und personenbezogene Daten der mit der Programmabwicklung und -betreuung involvierten Personen beim Vertragspartner. Diese Informationen werden vom Programmanbieter zu Marketing- und Vertriebszwecken in einem CRM-System gespeichert. Zweck ist ein effizienter Kunden-Support sowie der Vertrieb weiterer Produkte und Leistungen des Programmanbieters. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Nutzung der Plattform und GB-Programme setzt die Akzeptanz der Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen durch jeden Nutzer voraus. Darin sind auch die Pflichten der Nutzer geregelt (z. B. Netiquette in Community-Bereichen, Geheimhaltung der Zugangsdaten, Laufzeiten, Kündigung).
Verstößt ein Nutzer gegen diese Bestimmungen, kann der Programmanbieter diesen Nutzer ohne weitere Rücksprache mit dem Vertragspartner sperren, deaktivieren oder löschen. Die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Programmanbieter.
Die GB-Programme unterstützen Nutzer bei einer gesunden Lebensweise, insbesondere im (Büro-)Alltag. Die bereitgestellten Maßnahmen umfassen typische gesundheitsrelevante Handlungsfelder, die sich nach aktueller medizinischer Einschätzung durch Maßnahmen im Alltag positiv beeinflussen lassen.
Wichtiger Hinweis:
Ein GB-Programm ersetzt keine ärztliche Diagnose und keine Empfehlungen von Ärzten, Apothekern oder sonstigem medizinischen bzw. therapeutischen Fachpersonal. Nutzer sollten im Zweifel vor Durchführung von Tipps, Übungen oder Aktionen stets ärztlichen Rat einholen, insbesondere bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Gesundheitsinformationen, Tipps, Services und Aktionen der GB-Programme orientieren sich an grundsätzlich gesunden Nutzergruppen ohne wesentliche gesundheitliche Einschränkungen.
Die GB-Programme richten sich an alle Mitarbeitenden eines Unternehmens. Inhalte, Aktionen und Tipps werden unter Berücksichtigung von Diversity-Gesichtspunkten wie Alter, Geschlecht und Religion gestaltet. Dass einzelne Inhalte ggf. nicht für alle Nutzergruppen in gleichem Umfang geeignet oder nutzbar sind, schränkt die grundsätzliche Programmnutzung nicht ein.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Vertragspartners vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme) und 536c BGB (während der Programmlaufzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige) finden Anwendung.
§ 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters) findet insoweit keine Anwendung, als die Vorschrift eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
Der Programmanbieter haftet für Schäden, die
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung – auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung beim Einsatz der Plattform und der vertragsgegenständlichen GB-Programme typischerweise gerechnet werden muss.
Die GB-Programme können Inhalte und Leistungen Dritter (z. B. Online-Trainings, Kurse, Gesundheitstrainings, Apps) einbinden. Diese Inhalte werden mit Sorgfalt ausgewählt. Für Inhalte und Leistungen Dritter sind diese Dritten selbst verantwortlich; es gelten ggf. deren eigene Nutzungsbedingungen und AGB. Der Programmanbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für diese fremden Inhalte.
Der Programmanbieter ist für sämtliche in den GB-Programmen verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür erforderlichen Rechte verantwortlich. Der Vertragspartner ist nicht zur Prüfung dieser Inhalte verpflichtet. Der Programmanbieter stellt den Vertragspartner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung der vom Programmanbieter bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden, soweit den Vertragspartner kein Verschulden trifft.
Entsprechendes gilt umgekehrt für vom Vertragspartner eingestellte firmenindividuelle Inhalte. Der Vertragspartner ist für diese Inhalte allein verantwortlich. Der Programmanbieter prüft diese Inhalte grundsätzlich nicht. Der Vertragspartner stellt den Programmanbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund dieser Inhalte geltend gemacht werden.
Die Vergütung für die Nutzung der Plattform und GB-Programme durch Unternehmen richtet sich nach dem jeweiligen Gesundheitsprogramm.
Die Kosten von GB-Programmen setzen sich in der Regel aus folgenden Bausteinen zusammen:
Optional können insbesondere Zusatzservices wie Customizing, Individualentwicklungen, Schnittstellen oder
Partnerleistungen firmenindividuell nach Aufwand beauftragt werden.
Das GB-Programm „GB|Work“ für betriebliche Gesundheitsförderung bzw. betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf einem Freemium-Modell:
Die jeweils gültigen Preise können beim Programmanbieter erfragt werden.
Zahlungszeitraum, Höhe der Vergütung sowie Zahlungsweise ergeben sich aus den vertraglichen Regelungen zum jeweiligen GB-Programm.
Verzögert der Vertragspartner die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Programmanbieter nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Plattform und zum GB-Programm zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Nach Begleichung der Rückstände wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
Der Programmanbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit die Preise sowie Stundensätze für vereinbarte Leistungen nach Aufwand an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats zu kündigen.
Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Programmanbieters.
Die Vertragslaufzeit für die Nutzung von GB-Programmen ergibt sich aus dem jeweilig abgeschlossenen Nutzungsvertrag.
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der im Nutzungsvertrag geregelten Programmlaufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Sofern der Vertragspartner den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er verpflichtet, dem Programmanbieter die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem der Vertrag bei ordentlicher Kündigung frühestens geendet hätte.
Werden GB-Programme aus wichtigem Grund dauerhaft eingestellt, informiert der Programmanbieter den Vertragspartner unverzüglich. Es gilt ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bereits im Voraus bezahlte Vergütungen werden anteilig zurückerstattet.
Kostenlose Programmangebote können vom Programmanbieter mit einer Frist von zwei Monaten beendet werden. Die GB-Programme sind als Aktivitätsprogramme konzipiert. Anhaltende Inaktivität von Kunden bzw. deren Nutzern kann der Programmzielsetzung widersprechen und zu einem Ausschluss führen.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
Nach Vertragsbeendigung wird der Zugang zur Plattform und zum betroffenen GB-Programm zum vereinbarten Zeitpunkt deaktiviert; die Inhalte können nicht länger genutzt werden. Sämtliche firmenindividuelle Inhalte und von Nutzern gespeicherten Daten werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen innerhalb der dort genannten Fristen unwiderruflich gelöscht.
Der Vertragspartner hat sämtliche vom Programmanbieter überlassenen und sich noch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, Aktionsmaterialien, Programmbeschreibungen etc., die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, an den Programmanbieter zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zu anderen Zwecken zu verwenden, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung
oder Verwendung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder eine Offenlegung gesetzlich, durch Gerichtsentscheidung oder behördliche Anordnung zwingend vorgeschrieben ist.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere:
Keine vertraulichen Informationen sind solche, die:
Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
Der Programmanbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen. Dies umfasst insbesondere externe Gesundheitspartner und IT-Dienstleister, die an der Bereitstellung der Plattform oder der GB-Programme mitwirken. Die Datenschutzbestimmungen gelten entsprechend auch für diese Dienstleister.
GB-Programme können auch über Kooperationspartner angeboten werden, die Programme an eigene Nutzergruppen und/oder Unternehmen vermitteln. Alle Eigentumsrechte an der Plattform und den GB-Programmen verbleiben beim Programmanbieter.
Leistungen von Kooperationspartnern werden im Nutzungsvertrag zum jeweiligen GB-Programm bezeichnet und vom jeweiligen Kooperationspartner erbracht.
Auch bei Einschaltung eines Kooperationspartners gelten die zwischen Nutzern und Programmanbieter vereinbarten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Kooperationspartner übertragen, sofern nicht eine gesonderte, rechtmäßige Vereinbarung besteht.
Abweichende Programmversionen, die einen Austausch personenbezogener Daten zwischen Programmanbieter, Vertragspartner und Kooperationspartner erfordern, werden ergänzend zu diesen AGB im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.
Diese Vereinbarung, ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz des Programmanbieters, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.